Cannabis
Als Schmerztherapeutin habe ich die Aufgabe, den Patienten im Rahmen des sogenannten bio-psychosozialen Modelles umfassend zu befragen, zu untersuchen, die Beschwerden dann entsprechend einzuordnen und einen umfassenden Therapieplan zu erstellen.
Ich verschreibe seit mehr als 15 Jahren Cannabis in ganz wenigen ausgewählten Fällen, weil ich durch jahrelange Arbeit mit Schmerzpatienten nur in wenigen Fällen darauf ausweichen muss.
Mit der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis ist dieses Medikament, das durchaus seine Berechtigung hat, aber so in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, dass ich immer mehr Patienten mit nur der Frage nach der Rezeptierung von Cannabis habe.
Die Krankenkassen bezahlen die sehr kostenintensive Therapie mit Cannabis zurecht nur in ganz bestimmten Fällen.
Sollten Sie von Kollegen im sog. off-label-use (also ohne medizinische Indikation) auf Cannabispräparate eingestellt worden sein und nun eine Kostenerstattung durch die Kasse anstreben oder Cannabis ohne Genehmigung durch die Kasse auf Rezept haben wollen, muss ich Sie leider auf den Kollegen verweisen, der Sie auf Cannabis eingestellt hat.
Ich behandle und berate keine Patienten mehr, die regelmäßig Cannabis konsumieren, weil wir uns dann in einem sogenannten Zielkonflikt befinden: sie haben den einfachen und bequemeren Weg der Cannabiseinnahme gewählt, dem ich nur eine beschwerliche Alternative mit viel Eigeninitiative entgegenzusetzen habe. Das habe ich gelernt, dafür werde ich bezahlt und nicht nur für das Ausstellen von Rezepten, was jeder andere Arzt auch darf und kann.
Insbesondere sind Cannabisblüten nur sehr selten eine Indikation bei Schmerzpatienten, hier eigenen sich Tropfen und Extrakte deutlich besser – ich verschreibe also keine Blüten!
Sollten Sie eine der wenigen Indikationen für Cannabis haben, dann bitte ich Sie, dass Ihr Hausarzt mit mir Kontakt aufnimmt und Sie bekommen einen Termin. Dies habe ich so mit den Kollegen auch kommuniziert.